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Brand frühzeitig erkennen.

Brandmeldeanlagen (BMA) in Halle und Umgebung.

  • NWartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandmeldeanlagen (BMA)
  • NSanierung oder Erweitern von Brandmeldeanlagen (BMA)
  • NErstellen von Laufkarten und Linienplänen

Brandmeldeanlagen (BMA) in Halle

kostengünstiger und zertifizierter Schutz

Brandmeldeanlagen (BMA) in  Halle sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Brände zu einem frühzeitigen Zeitpunkt erkennen und melden.

Die Brandmeldeanlage (BMA) in Halle ist ein automatisches System, was durch verschiedene Komponenten wie Brandmelder Brände frühzeitig erkennt, gefährdete Personen alarmiert und Löschkräfte mobilisiert.

Brandmeldeanlagen müssen gemäß DIN 14675 jährlich durch eine Fachfirma gewartet und werden.

Wir beraten Sie hierbei gerne, ob und in welchem Umfang Dienstleistungen für Brandmeldeanlage (BMA) für Sie infrage kommen.

brandmeldeanlage (bma)

Regelungen für Brandmeldeanlage (BMA).

Schaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten zu Brandmeldeanlage (BMA) in Halle.

BGB §618 Abs. 1

Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.”

Verpflichtende braurechtliche Verordnungen

Baurechtliche Verordnungen und Forderungen legen fest, in welchen Objekten sicherheitstechnische Anlagen, wie bspw. Brandmeldeanlagen, verbaut werden müssen. Darüber hinaus existieren je nach Branche Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind im Allgemeinen:

  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) für Pensionen und Hotels
  • Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
  • Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
  • Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHolzR))
  • Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung)
  • Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime
    • Muster-Krankenhausbauverordnung (MKhBauVo)
  • Garagenverordnung

DIN 14675

Die Wartung sollte nach Herstellerangaben mindestens einmal jährlich im Anschluss an eine Inspektion durchgeführt werden.

Aufschaltung Feuerwehr

Die jeweiligen Bauverordnungen legen fest, ob eine Aufschaltung zu Feuerwehr notwendig ist. Es gelten für bestimmte Gebäudetypen bzw. Gebäudegrößen Sonderbauverordnungen, welche die bauliche Ausführung von Brandmeldeanlagen (BMA) regeln. 

ACHTUNG: Diese Regelungen sind nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. In den länderspezifischen Auslegungen der jeweiligen Sonderbauverordnung sind die Voraussetzungen für eine Brandmeldeanlage nach Bundesland geregelt.

Stressfrei auf der sicheren Seite.

Der Service, den Sie wirklich benötigen.

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Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen

Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.

Agreement

Ein Ansprechpartner

Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.

Checklist

Rechtlich Abgesichert

Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.

Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.

Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.

Personenschaden

Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.

Sachschaden

Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.

rechtliche Konsequenzen

Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.

kein / eingeschränkter Versicherungsschutz

Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.

Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.

Stilllegung & Bußgelder

Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.

Verkürzte Haltbarkeit

Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.

Direkter Draht.

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