Brandschutz war noch nie einfacher.
Schützen Sie Leben und Ihr Unternehmen im Brandfall.
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Mo-Do: 8-16 / Fr: 8-13
Brandschutz aus der Region
Alle 3 Minuten brennt es in Deutschland
Ein Alptraum wird Wirklichkeit – durch eine Verkettung von Zufällen kommt es in Ihrem Unternehmen zur Entstehung eines sich schnell ausbreitenden Brandes.
Ihre Mitarbeiter sind vertieft in der Arbeit und bemerken erst sehr spät den Brand. Einige Kollegen versuchen bereits vergebens den Brand zu löschen, welcher sich bereits stark ausgebreitet hat. Es entsteht sehr viel Hitze und Rauch, welche das Atmen und dadurch das Handeln stark beeinträchtigen. Ihre Kollegen fangen bereits an stark zu Husten und können sich kaum noch orientieren…
Feuer tötet, verletzt, entstellt Menschen, entwurzelt Familien, zerstört Eigentum, schadet der Umwelt, verursacht Umsatzeinbußen und bedroht Existenzen.
Neben dem möglichen menschlichen Leid durch einen Brandfall wird es tiefe Nachforschungen seitens der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft geben. Diese werden sich fragen, wie es zu diesem Unglück kommen konnte und warum schlimmeres nicht abgewehrt werden konnte.
Wir schützen Sie nicht vor Feuer – wir schützen Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen im Brandfall – ohne dass der Alptraum Wirklichkeit wird. Wir stehen für Brandschutz aus Halle.
Stressfrei auf der sicheren Seite.
Der Service, den Sie wirklich benötigen.
Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen
Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.
Ein Ansprechpartner
Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.
Rechtlich Abgesichert
Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.
Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.
Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.
Personenschaden
Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.
Sachschaden
Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.
rechtliche Konsequenzen
Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.
kein / eingeschränkter Versicherungsschutz
Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.
Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.
Stilllegung & Bußgelder
Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.
Verkürzte Haltbarkeit
Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.
Alles im Auge.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gängigen Normen für Ihre Situation
- Büro
- Industrie
- Wohngebäude & -hochhäuser
- Kultur, Beherbergung, Bildungsstätten, Verkaufsstätten & Gastro
- Gesundheitswesen
- Fahrzeuge
FeuerlöscherLaut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei hohen Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend. Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Überblick:
Unser Service:
| Flucht-, Feuerwehr- und RettungspläneLaut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick:
Unser Service:
| BrandschutztürIn der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick:
Unser Service:
|
Schulung BrandschutzhelferNach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick:
Unser Service:
| SicherheitsbeleuchtungDie ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.
Überblick:
Unser Service:
| Unterweisung FeuerlöschgeräteNach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.
Überblick:
Unser Service:
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FeuerlöscherLaut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei hohen Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend. Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Überblick:
Unser Service:
| Flucht-, Feuerwehr- und RettungspläneLaut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick:
Unser Service:
| Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventileIn der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick:
Unser Service:
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Schulung BrandschutzhelferNach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick:
Unser Service:
| SicherheitsbeleuchtungDie ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.
Überblick:
Unser Service:
| RWA-AnlagenRauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick:
Unser Service:
|
Unterweisung FeuerlöschgeräteNach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.
Überblick:
Unser Service:
| LöschwasseranlagenLöschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600. Überblick:
Unser Service:
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RauchmelderIn Sachsen-Anhalt müssen laut § 47 Landesbauordnung in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege deklariert sind, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Regelungen unterscheiden sich auf Bundesland-Ebene. Gern informieren wir Sie zu den Regelungen in anderen Bundesländern.
Überblick:
Unser Service:
| Flucht-, Feuerwehr- und RettungspläneLaut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick:
Unser Service:
| RWA-AnlageIn der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick:
Unser Service:
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LöschwasseranlagenLöschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600. Überblick:
Unser Service:
| SicherheitsbeleuchtungDie ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.
Überblick:
Unser Service:
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FeuerlöscherLaut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei hohen Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend. Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Überblick:
Unser Service:
| Flucht-, Feuerwehr- und RettungspläneLaut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick:
Unser Service:
| RLT-AnlagenZu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten. Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor. Überblick:
Unser Service:
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LöschwasseranlagenLöschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600. Überblick:
Unser Service:
| SicherheitsbeleuchtungDie ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.
Überblick:
Unser Service:
| Unterweisung FeuerlöschgeräteNach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.
Überblick:
Unser Service:
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RWA-AnlagenRauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick:
Unser Service:
| Schulung BrandschutzhelferNach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick:
Unser Service:
| Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventileIn der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick:
Unser Service:
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FeuerlöscherLaut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei hohen Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend. Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Überblick:
Unser Service:
| Flucht-, Feuerwehr- und RettungspläneLaut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick:
Unser Service:
| RLT-AnlagenZu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten. Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor. Überblick:
Unser Service:
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LöschwasseranlagenLöschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600. Überblick:
Unser Service:
| SicherheitsbeleuchtungDie ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.
Überblick:
Unser Service:
| Unterweisung FeuerlöschgeräteNach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.
Überblick:
Unser Service:
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RWA-AnlagenRauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut. RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick:
Unser Service:
| Schulung BrandschutzhelferNach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick:
Unser Service:
| Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventileIn der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick:
Unser Service:
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FeuerlöscherLaut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei hohen Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend. Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.
Überblick:
Unser Service:
| SanitätskastenLaut StVZO ist es Pflicht im KFZ ein Verbandskasten mitzuführen. Dieser muss nach DIN 13614 gefüllt sein und hat ein zweijähriges Haltbarkeitsdatum. Ab 22 Fahrgastplätzen muss ein zweiter Sanitätskasten bereitgestellt werden. Überblick:
Unser Service:
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Unsere Leistungen.
Mehr Brandschutz geht nicht.
Ein Ansprechpartner für alles.
Wir stehen Ihnen mit sämtlichen Leistungen rund um den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes zur Seite. Von der Installation über die Instandhaltung bis hin zu umfassenden Wartungsarbeiten bieten wir Ihnen alles für Ihre Sicherheit. Dabei handeln wir stets nach den gesetzlichen Richtlinien und werden den neuesten technischen Anforderungen gerecht.
Zertifiziert für das Managementsystem nach DIN ISO 9001
Geschult durch Hersteller
Brandabschottung
- Erstellen von Brandabschottungen
- zertifiziertes Verputzen & Verspachteln nach brandschutztechnischen Normen
Rauch-/Wärmeabzugsanlagen
- Wartung, Instandhaltung und Prüfen von RWA-Anlagen
- Reparatur & Sanierung von RWA-Anlagen
- RWA-Gruppenplan zeichnen
Steigleitungen (trocken, nass, nasstrocken)
- Wartung & Instandhaltung Steigleitung trocken / nass / nasstrocken
- Reparatur von Steigleitung trocken / nass / nasstrocken
- Installation & Sanierung Hydranten & Steigleitung
Flucht und Rettungsplan
- Erstellen von Flucht und Rettungsplan
- Erstellen von Feuerwehrplänen
- nach DIN 14095 & DIN ISO 23601
Brandschutzschulung
- Schulung Brandschutzhelfer
- Nachschulung Brandschutzhelfer
- brandschutztechnische Unterweisung
Feuerlöschgeräte
- Bedarfsermittlung (LE) für Feuerlöscher
- Ausstattung mit Feuerlöschern
- Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern
Brandschutztüren & -tore
- Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandschutztüren & -tore
- Sanierung von Brandschutztüren & -tore
- zertifizierte Abschottung
Druckerhöhungsanlagen
- Wartung & Instandhaltung Druckerhöhungsanlage
- Sanierung & Installation Druckerhöhungsanlage
- Trennung Trinkwasser
Industriereinigungen von RLT-Anlagen
- Reinigung von RLT-Anlagen
- Filterwechsel
- Installation von RLT-Anlagen
Brandschutzklappen- & Ventile
- Wartung, Instandhaltung & Prüfung von Brandschutzklappen- & Ventile
- Sanierung und Installation von Brandschutzklappen- & Ventile
Brandmeldeanlage (BMA)
- Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Brandmeldeanlagen (BMA)
- Sanierung von Brandmeldeanlagen (BMA
Professioneller Brandschutz.
Fortschrittlich. Lückenlos. Digital.
30 jährige Erfahrung im Brandschutz
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Brandschutz. Es gibt kaum ein Problem oder eine Anlage, welche wir nicht kennen.
Projektierung von Großprojekten bis kleinen Wartungen
Mit unserem spezialisierten Team setzten wir regelmäßig normgerechte Großprojekte, wie Neuinstallationen und Sanierungen, mit unseren Kunden um. Zudem prüfen und warten wir Anlagen aller Größen.
DIN 9001 Zertifiziert
Das Unternehmen ist nach für das Qualitäts-Managementsystem nach DIN 9001 zertifiziert und führt regelmäßig Audits durch, um die Qualität zu gewährleisten.
Große Kapzität
Mit mehr als 20 Mitarbeiten sind wir in der Lage Ihre Wartungen und Projekte innerhalb der geplanten Zeit umzusetzen.
Komplettpaket Brandschutz
Erhalten Sie alle nötigen Leistungen im Brandschutz durch eine diverse Ausbildung aller unserer Servicetechniker.
Richtig Geschult
Alle Mitarbeiter werden für alle Anlagen direkt vom jeweiligen Hersteller geschult. Zudem schulen wir alle unsere Mitarbeiter regelmäßig intern.
detailierte Dokumentation
Lernen Sie Ihre Anlagen neu kennen und erhalten Sie maximale Informationen inkl. Bildern von Reparaturen, Instandhaltungen Ihrer Anlagen.
Online-Zugang
Schauen Sie sich auf einem Blick alle Protokolle zu Ihren Anlagen und Aufträgen an. Zudem wissen Sie immer genau, wann welche Wartung ansteht und wie der Status Ihrer Anlagen ist.
QR-Codes
Jede Ihrer Anlagen wird mit einem eindeutigen QR-Code ausgestattet. Dies ermöglicht Ihnen einen direkten Zugriff auf die Anlage im Online-Portal, sowie das Erstellen von Mängel- oder Notfallmitteilungen, welche von uns direkt ausgewertet werden.
Projekte. Groß und Klein.
Ein Partner auf den Sie sich verlassen können.
gewartete Anlagen pro Jahr
Sanierte RWA-Kuppeln
Teamgröße
Unser Service
UBS Universal Brandschutz Service GmbH
Jahre Erfahrung
Projektbetreuung
Sicherer Brandschutz
Branchenspezifische Lösungen
Mit uns. Ohne Alptraum.
Ein Partner auf den Sie sich verlassen können.
Jeder durch Feuer verursachte Schaden ist zu viel. Jeder von den über 300 Personen im Jahr, welche durch einen Brand ihr Leben verlieren, ist zu viel.
Auch wenn wir nur einem Lebewesen mit unserer Arbeit eine Chance des Überlebens während eines Brandes schaffen, ist unser Ziel erfüllt.
Abgesehen von möglichen verheerenden körperlichen Schaden, ist unser Ziel Sachwerte und rechtliche Einhaltung sicherzustellen.
Wir gewährleisten die Funktion aller lebensrettenden Brandschutzanlagen. Seit 30 Jahren sind wir im Großraum Halle an der Saale für Bauherren, Firmen und die öffentliche Hand der erste Ansprechpartner beim Brandschutz.
Wir stehen Ihnen bei jedem Projekt von Beginn an zur Seite: Wir kennen die Vorschriften, Regeln und Verordnungen. Unser Service sichert Funktionalität und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.
Sie können sich bequem zurücklehnen und sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren, während Wir uns um ihr Anliegen kümmern.