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Helfende Hand vor Ort.

Schulung Brandschuthelfer in Halle und Umgebung.

  • NSchulung Brandschutzhelfer
  • NNachschulung Brandschutzhelfer
  • Nbrandschutztechnische Unterweisung

Schulung Brandschutzhelfer in Halle

kostengünstige und zertifizierte Schulung

Statten Sie Ihr Unternehmen mit den nötigen Hilfskräften, also Brandschutzhelfern, aus, um im Brandfall schnellst- und bestmögliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Durch Brandschutzhelfer oder mit Brandschutz-schulungen ausgebildete Mitarbeiter stehen Unternehmen im Brandfall statistisch besser da. Das geschulte Personal weiß die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen effektiv zu nutzen und steigert dadurch die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

Neben den Brandschutzschulungen beraten wir Sie gerne, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes unter §10 einzuhalten.

Eine Schulung und Weiterbildung zum Brandschutz-beauftragen bzw. im Brandschutz bieten wir für kleine oder große Gruppen an. Der Standort der Brandschutzschulung kann auf Wunsch auch in Ihrem Hause durchgeführt werden.

Wir beraten Sie hierbei gerne, ob und in welchem Umfang Schulung zum Brandschutzhelfer für Sie infrage kommen. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der brandschutztechnischen Unterweisung aller Mitarbeiter.

schulung brandschutzhelfer halle

Regelungen für Schulungen.

Schaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten zu den Schulungen Brandschutzhelfer & brandschutztechnische Unterweisung

BGB §618 Abs. 1

Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.”

ArbSchG § 10 Abs.2

Der § 10 Abs.2  des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/Unternehmer die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen. Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat, sind Brandschutzhelfer. Anzahl, Ausrüstung und Ausbildung der Brandschutzhelfer muß in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden betrieblichen Gefahren stehen. 

ASR A2.2

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

ASR 2.2 Abs. 7.2

Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen

– vor Aufnahme der Beschäftigung,

– bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und

– danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,

zu unterweisen. (ASR 2.2 Abs. 7.2)

Stressfrei auf der sicheren Seite.

Der Service, den Sie wirklich benötigen.

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Sichere & funktionierende Brandschutzanlagen

Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter werden bestmöglich mit Brandschutzanlagen und Schulungen für einen Brand ausgestattet, um Folgeschäden und Risiken zu minimieren.

Agreement

Ein Ansprechpartner

Sie haben einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihnen zu jedem Thema im Brandschutzauskunft gibt. Mehrere Firmen müssen nicht mehr einzeln koordiniert werden.

Checklist

Rechtlich Abgesichert

Durch die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und DIN und einer detaillierten Dokumentation schützen Sie sich vor rechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Bußgeldern, sowie Ärger mit Versicherungen.

Mögliche Folgen von schlechtem Brandschutz.

Das kann nach einem Brand auf Sie zukommen.

Personenschaden

Die wohl schrecklichste Vorstellung: Ein Besucher, Kollege oder Sie selbst nehmen unumkehrbaren Schaden oder müssen mit dem Leben zahlen.

Sachschaden

Alle Gegenstände, Anlagevermögen und die Immobilie ist von ein auf die nächste Minute unbrauchbar. Alle Dokumente und evtl. Daten sind verbrannt und können nicht wiederhergestellt werden. 40 % der Unternehmen, wo es einen großen Brand gab, gehen insolvent.

rechtliche Konsequenzen

Der Betreiber (z.B. Geschäftsführung) verletzt Pflichten, Richtlinien und Gesetze und muss sich dafür im folgenden gerichtlichen Verfahren verantworten.

kein / eingeschränkter Versicherungsschutz

Die Versicherung verweigert wegen Fahrlässigkeit die Zahlung für entstandene Brandkosten.

Das kann vor einem Brand auf Sie zukommen.

Stilllegung & Bußgelder

Nach einer unangekündigten Prüfung durch das dafür zuständige Amt z.B. Landratsamt kann der gesamte Betrieb bei starken Mängeln mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden, bis die Mängel auf Nachweis abgestellt wurden. Zudem gibt es Auflagen bis hin zu Bußgeldern.

Verkürzte Haltbarkeit

Durch fehlende regelmäßige Wartung verschleißen die Anlagen schneller und erhöhen damit die durchschnittlichen Kosten.

Direkter Draht.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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